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Zuschüsse für behindertengerechte Umbauten

Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen in selbstgenutztem Wohneigentum stehen laut dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch 2023 zur Verfügung. Infos dazu erhalten Interessierte bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda.

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt.

Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Um- oder Einbau eines Bades oder einer Küche stehen weiterhin bis zu 5.500 Euro, für den Einbau eines Aufzuges oder Liftes bis zu 6.500 Euro und für alle anderen Maßnahmen bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Behinderung notwendig sein, es darf sich nicht um reine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handeln.

Die Anträge im Rahmen der Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Der Kostenzuschuss ist kombinierbar mit Mitteln der Pflegekassen. Die Fördermittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben.

Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen finden sich auf der Internetseite der WIBank unter www.wibank.de sowie bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda. Ansprechpartner ist Kilian Leitschuh unter der Telefonnummer (0661) 6006-7078 oder per E-Mail an kilian.leitschuh@landkreis-fulda.de.