Wie viele Menschen leben in Deutschland und wie wohnen und arbeiten sie? Diese Fragen soll die Zensus-Befragung, die ab Mitte Mai stattfindet, beantworten. Dazu werden 176 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte rund 25.500 Personen im Landkreis Fulda befragen. Beim Landkreis Fulda wird die Erhebung von Carolin Willert und Christian Zentgraf koordiniert.
Seit Oktober arbeiten die beiden Mitarbeitenden des Landkreises Fulda an der diesjährigen Zensus-Erhebung. „Zuerst wurden sowohl die Technik als auch die Räumlichkeiten datenschutzrechtlich abgeriegelt“, berichtet Carolin Willert. Es sei wichtig, dass niemand sonst Zugang zu den erhobenen Daten hat. „Datenschutz wird bei der Zensus-Befragung wirklich großgeschrieben. Die Daten werden wirklich nur für diese Statistik verwendet“, erläutern beide. Nach einer Schulung erhielten Zentgraf und Willert die zu befragenden Adressen im Landkreis Fulda über die Software des Statistischen Bundesamtes. „Diese haben wir gesichtet und auf mögliche Dubletten überprüft“, erläutert Christian Zentgraf und fügt hinzu, dass an jeder genannten Adresse alle Haushalte und deren Personen befragt werden. Im Landkreis Fulda sind das rund 25.500 Personen an insgesamt 6110 Adressen.
In Zusammenarbeit mit den Ortsvorstehern der Gemeinden haben die beiden Zensus-Mitarbeitenden die 176 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten akquiriert. Diese werden ab Mitte Mai die Befragungen bei den Bürgerinnen und Bürgern durchführen. Um die Wege für sie möglichst kurz zu halten, haben Carolin Willert und Christian Zentgraf die Zählbezirke im Kreisgebiet zugeschnitten. „Wichtig war uns auch, dass jede und jeder Erhebungsbeauftragte ungefähr gleichviele Menschen befragt und möglichst nicht in der eignen Nachbarschaft unterwegs ist“, so Willert. Aktuell befüllen Willert und Zentgraf gemeinsam mit ihrem kleinen Team die Koffer der Erhebungsbeauftragten mit Fragebögen. In einem nächsten Schritt werden die Ehrenamtlichen für ihre Tätigkeit zum Zensus geschult. „Und Mitte Mai geht es dann endlich los“, erklärt Carolin Willert.
Die Erhebungsbeauftragten werden sich dann bei den vom Statistischen Bundesamt ausgewählten Haushalten ankündigen, um die Befragung durchzuführen. Dies geschieht ganz einfach an der Haustür. „In fünf bis zehn Minuten sollte die erste Befragung erledigt sein“, so Zentgraf. Manche erhalten dann einen weiterführenden Fragebogen, den sie ganz komfortabel online beantworten können. „Aber der erste Kontakt mit den Ehrenamtlichen ist ganz unkompliziert. Es werden lediglich sieben Fragen zur Person und zum Wohnort gestellt. Alles Weitere kann dann online in Ruhe beantwortet werden“, führt Zentgraf weiter aus. Damit der Zensus repräsentativ ist, sind die ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet. Nach der ersten Erhebung werden alle Daten digitalisiert und in die Software des Statistischen Bundesamtes eingepflegt. Dabei erhalten Carolin Willert und Christian Zentgraf Unterstützung von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung. Bis das Statische Bundesamt die Infos ausgewertet und analysiert hat, geht noch ein bisschen Zeit ins Land. Die aufbereiteten und anonymisierten Daten werden Ende 2023 zur Verfügung stehen.
Der Zensus
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet. Zudem soll der Zensus Auskunft über Daten zur Demografie (Alter, Geschlecht oder z.B. Staatsangehörigkeit) und zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote liefern.
Die Erhebungsbeauftragten
Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten können sich bei der Befragung mit einem speziellen Ausweis im Zusammenhang mit einem Ausweisdokument ausweisen. Wer Zweifel hat, kann sich bei der Polizei unter (0661) 1050 melden. Dort sind die Erhebungsbeauftragten namentlich hinterlegt.