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Flüchtlinge aus der Ukraine – Allgemeine Lage im Landkreis Fulda

Im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszuzug aus der Ukraine gibt der Landkreis Fulda einen Überblick über die derzeitige Situation. Bis heute (Donnerstag) haben sich 1160 Flüchtlinge beim Landkreis Fulda gemeldet. Fast die Hälfte ist zwischen 0 und 18 Jahre alt.

Unterkunft

Gegenwärtig haben die meisten der gemeldeten Person bereits in privatem Umfeld eine Wohnung gefunden – zum Großteil über verwandtschaftliche oder freundschaftliche Verbindungen. 120 Menschen sind bisher durch den Landkreis Fulda unmittelbar untergebracht worden.

Generell können Personen, die über das Land Hessen dem Landkreis Fulda zugewiesen werden, ihren Wohnort nicht frei wählen. Der Bund hat allerdings signalisiert, dass Personen, die privat bei Freunden, Familie oder Bekannten wohnen, dort auch bleiben dürfen.

Der Landkreis Fulda bittet weiterhin um die Meldung von freien Wohnungen, um vor allem jenen Menschen Unterkunft zu bieten, die jetzt in die Region kommen und nicht über private Unterkünfte bei Freunden oder Bekannten verfügen. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann dies per E-Mail tun unter wohnraum@landkreis-fulda.de oder per Telefon unter (0661) 6006-8083.

Wohnungseigentümern wird auf Antrag ein Unterbringungszuschuss gezahlt. Dieser richtet sich nach der Art des Angebotes und der Zahl der untergebrachten Personen. Näheres dazu findet sich auf der Webseite www.landkreis-fulda.de/ukraine. Dort gibt es ebenfalls ein Kontaktformular zur Meldung von Wohnraum.

Gleichzeitig plant der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Stadt Fulda, die Schaffung einer zentralen Übergangsunterkunft.

Registrierung  

Wer sich über die Telefonnummer (06 61) 115 oder über ein Einwohnermeldeamt der Städte und Gemeinden anmeldet, erhält in der Folge eine Einladung mit Termin, um bei der Ausländerbehörde des Landkreises Fulda einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Dieser Antrag ist auch in ukrainischer Sprache verfasst und der Einladungsmail beigefügt. Etwa 200 Anträge sind bis heute im Landkreis gestellt worden. Dolmetscher stehen bei Bedarf zur Verfügung.  Der Landkreis bittet um Verständnis, dass zwischen der Anmeldung und dem Termin bei der Ausländerbehörde einige Zeit vergehen kann.

Sozialleistungen und Arbeitsaufnahme

Grundsätzlich dürfen Flüchtlinge aus der Ukraine eine Arbeit aufnehmen oder selbstständig tätig werden.
Wer kein Einkommen oder Vermögen hat, erhält finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dies sind Leistungen für Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung und ärztliche Versorgung. Bis heute haben rund 320 Geflüchtete in Fulda einen entsprechenden Leistungsantrag gestellt. Auch hier bittet der Landkreis um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Antragszahl zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.

Helferinnen und Helfer

Wer helfen möchte, kann dies in vielfältiger Weise tun und das per Telefon (0661) 6006- 9490 oder per E-Mail unter helfen@landkreis-fulda.de anbieten. Benötigt werden vor allem Menschen mit ukrainischen Sprachkenntnissen und zur Begleitung zu Behörden und Ärzten.

Sachspenden

Der Landkreis Fulda selbst nimmt keine Geld- und Sachspenden für Flüchtlinge entgegen.

In diesem Zusammenhang wird auf die Aufrufe der einschlägigen regionalen und überregionalen Hilfsorganisationen verwiesen.